Was das Coronavirus für Ihren Umzug bedeutet
Ein Umzug wird normalerweise Wochen vorher geplant und terminlich festgelegt. Bei privat organisierten Umzügen müssen die Umzugshelfer wissen, wann Sie sich Zeit nehmen sollen. Doch in Zeiten von Corona fragen sich jetzt viele Menschen, ob Ihr lang geplanter Umzug überhaupt noch stattfinden darf und falls ja, wer Ihnen dabei helfen darf und kann. Wer jetzt seine Freunde fragt, ob sie ihm helfen, muss zum Beispiel mit einem Bußgeld rechnen. Wir haben zusammengefasst, was jetzt noch erlaubt ist und von welchen Plänen Sie sich während der Coronakrise verabschieden müssen.
Privatumzüge nur eingeschränkt realisierbar
65% aller Umzüge finden mit Unterstützung von Familienmitgliedern statt, 55% mit Freunden und Bekannten. Das grundsätzliche Recht zum Umzug bleibt bestehen. Familienmitglieder dürfen ebenfalls weiter mit anpacken – grundsätzlich aber nur, wenn sie zum eigenen Haushalt gehören. Nicht mit im Haushalt lebende Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn scheiden an vielen Orten nun als Helfer aus. Allerdings ist dies nicht eindeutig geregelt und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
In Bayern, Sachsen, Brandenburg und dem Saarland darf man nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes umziehen. In den meisten anderen Bundesländern darf zusätzlich eine weitere Person, die außerhalb des eigenen Hausstandes lebt, eingeplant werden. In Nordrhein-Westfalen gilt, dass Hilfe von Freunden beim Umzug weiter erlaubt ist – die Abstandsregeln sollen aber eingehalten und die Zahl der Helfer möglichst klein gehalten werden. In Niedersachen dürfen Angehörige, sowie Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben, ohne Einschränkung mithelfen. Wichtig bei einem Umzug ist zudem, sich rechtzeitig über die Ausgangsbeschränkungen des jeweiligen Bundeslandes zu erkundigen, in das umgezogen wird. Insbesondere bei Umzügen nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sollte man einen Nachweis über den neuen Wohnsitz bei sich führen.
Da beim Umzug oftmals enger Kontakt entsteht, sei es beim gemeinsamen Möbel schleppen, aufbauen oder zur Fahrt ins neue Domizil, stellen Umzüge derzeit ein großes Problem dar. Covid-19 ist bei engem Kontakt höchst ansteckend, weshalb vor allem der Kontakt zu anderen Personen nur noch eingeschränkt stattfinden darf. Außerhalb der eigenen vier Wände dürfen laut Beschluss der Bundesregierung deshalb nur noch Mitglieder eines Haushalts weiterhin engen Kontakt pflegen. Lediglich der Kontakt mit einer einzelnen haushaltsfremden Person darf noch stattfinden. Als Single oder im Haushalt mit Kindern fehlt es somit oftmals an Helfern, die bei einem Umzug mit anpacken dürfen. Es besteht somit zwar kein direktes Umzugsverbot, de facto lässt sich ein Umzug allein mit der engsten Familie jedoch kaum bewerkstelligen.
Umzugsunternehmen weiterhin im Einsatz
Bei Umzugsunternehmen sieht die Lage schon ganz anders aus. Sie dürfen derzeit weiterhin wie gewohnt arbeiten, solange die gängigen Hygienemaßnahmen gegen den Coronavirus eingehalten werden. Die üblichen Wohnungsbesichtigungen sollten jedoch grundsätzlich vermieden werden. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist in Bundesländer mit einer Ausgangsbeschränkung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. In Ausnahmefällen sind Wohnungsbesichtigungen aber möglich, beispielsweise wenn eine Wohnungslosigkeit oder ein Wohnungsleerstand und daraus resultierend erhebliche finanzielle Engpässe drohen. Notwendige Besichtigungen sollten nur virtuell oder als Einzelbesichtigung und nicht als Massenbesichtigungen stattfinden. In den Bundesländern mit Kontaktverbot sind Wohnungsbesichtigungen weiterhin möglich. Auch hier gilt es, den Sicherheitsabstand einzuhalten und die zulässige Anzahl von Personen nicht zu überschreiten.
Umzüge innerhalb von Europa?
Bei grenzüberschreitenden Umzügen gilt: Eine Einreise ist mit entsprechender Bescheinigung über die Kündigung der alten Wohnung und entsprechender Vorlage des neuen Mietvertrags gestattet. Der alte Mietvertrag muss zeitnah auslaufen, sodass eine Aufhebung der Einreisebeschränkungen vor diesem Termin nicht zu erwarten ist.
Natürlich planen auch Umzugsfirmen ihre Einsätze im Voraus und sind teilweise schon ausgebucht, weshalb nicht jeder Auftrag angenommen werden kann. Deshalb lohnt sich die Umzugsvermittlung über amovea, da wir mehrere Umzugsunternehmen in Ihrer Nähe anfragen. So erhalten Sie schneller Angebote von mehreren Anbietern im Überblick und können Ihren Umzug zum schnellstmöglichen Zeitpunkt umsetzen lassen.
Umzug: Maßnahmen gegen Corona Infektion
Selbstverständlich müssen sich auch Mitarbeiter der Umzugsfirmen an die Bestimmungen und Vorschriften von Bund und Ländern halten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Dazu gehört der Sicherheitsabstand zu Kollegen und Auftraggebern sowie das obligatorische Niesen in den Ellenbogen und das Tragen von Handschuhen und ggf. Mundschutz. Zeigen Sie daher Verständnis, dass wir die persönliche Beratung einschränken und die Kommunikation überwiegend telefonisch oder per Mail mit Ihnen erfolgt.
Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, wenn Sie dazu aufgefordert, sich während des Umzugs von den Mitarbeitern fernzuhalten. Auch mehr Einzelfahrten oder mehrere Umzugsfahrzeuge können notwendig werden, falls sich nicht gleichzeitig mehrere Personen in einem Umzugswagen aufhalten dürfen.
Und auch Sie können dabei helfen, den Umzug sicherer zu gestalten, indem Sie vor, während und nach dem Umzug kritische Bereiche wie Türklingen reinigen und sich regelmäßig die Hände waschen. Lüften Sie die Räumlichkeiten außerdem regelmäßig, um eine Ausbreitung von möglichen Covid-19 Viren gering zu halten. Nach Möglichkeit können Sie den Umzugshelfern entgegenkommen und Kartons, Möbel und andere Gegenstände direkt vor die Haustür stellen, um unnötigen Kontakt zu vermeiden. Sollten Sie jedoch bereits an einer Corona-Infektion leiden und / oder stehen unter häuslicher Quarantäne, dürfen Ihnen auch professionelle Umzugsservices nicht helfen und der Termin muss unweigerlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
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